VERTRAGSRECHT Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux
Ein Vertrag (altdeutsch Geding) ist eine von zwei oder mehreren Personen - den Vertragspartnern oder Vertragsparteien - geschlossene Übereinkunft, in der jede Partei der anderen verspricht, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen.
Als Institut des Privatrechts dient er der Herbeiführung eines von den Parteien im Rahmen ihrer Privatautonomie gewollten Erfolges.
Der Vertrag kommt durch korrespondierende Willenserklärungen zustande, die ihrerseits auf die Herbeiführung dieses Erfolges ausgerichtet sind. Er wird freiwillig zwischen den Vertragsparteien geschlossen.
UNSERE LEISTUNGEN
Erarbeitung und Überprüfung von Verträgen und Vertragsentwürfen. Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen wie z.B. Gewährleistungsansprüche bei Mangel und Fehler und Leistungsstörungen.
- Kaufvertrag
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