ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT Rechtsanwältin Claudia Quahl-Rux
Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche mit Hilfe staatlicher Gewalt, d. h. die Forderungen des Gläubigers werden eingezogen. Das Zwangsvollstreckungsverfahren wird auf Antrag bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht eingeleitet.
Voraussetzungen für die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind Titel-Klausel-Zustellung.
UNSERE LEISTUNGEN
Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Taschenpfändung
- Austauschpfändung
- Mobiliarvollstreckung
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Kontenpfändung, Einziehung pfändbaren Einkommens, Pfändung Rentenversicherung, Pfändung Bausparverträge, Pfändung Einkommensteuererstattung, Pfändung Lebensversicherung, etc.)
- Erwirkung von Handlungen (Herausgabe, vertretbare / unvertretbare Handlung)
- Erwirkung von Unterlassungen und Duldungen
- Erwirkung der Abgabe einer Willenserklärung
- Abgabe der eidesstattlichen Versicherung / Offenbarungseid
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
- z. B. Grundstücke
Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung
- Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
- Vollstreckungsabwehrklage
- Drittwiderspruchsklage